Bundesregierung lässt Kommunen und Versorger im Stich
Die Wasserversorgung in Deutschland hat eine hohe Qualität. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten hochwertiges Trinkwasser aus der Leitung und dies ohne Unterbrechungen. Müssten sie das Trinkwasser im Supermarkt kaufen, wäre es um ein Vielfaches teurer.
Die Versorgung mit Leitungswasser ist in Deutschland sehr unterschiedlich organisiert und erfolgt unter sehr unterschiedlichen Bedingungen. Das hat zu großen Preisunterschieden geführt. Weil die Wasserversorger ein natürliches Monopol in ihrem Geschäft haben – es gibt immer nur einen Versorger – werden ihre Preise von den Kartellbehörden kontrolliert. Die Wasserversorger dürfen ihr Monopol nicht missbrauchen.
Kartellbehörde weist erstmalig Preissenkung an
Erstmalig muss nun auf Anweisung der Kartellbehörde ein Wasserversorger in Hessen seine Preise um mehr als 30 Prozent senken. Der Wasserversorger enwag der Stadt Wetzlar konnte seine vergleichsweise hohen Wasserpreise nicht ausreichend rechtfertigen. Die Wasserversorger kritisieren, dass der Aufwand höhere Preise zu rechtfertigen zu hoch sei.
Wir haben die Bundesregierung gefragt, wie sie diese Situation beurteilt, mit welchen Folgen sie rechnet und ob sie Handlungsbedarf sieht. Die Antwort fällt knapp und deutlich aus. Die Bundesregierung will nichts unternehmen. Zu den möglichen Folgen für die Unternehmen der Wasserbranche und zu den möglichen Veränderungen in der Struktur der Wasserpreise in Deutschland wagt die Bundesregierung keine Aussage.
Regierung: Abwarten und nichts tun
Die Position der Regierung ist enttäuschend. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser ist ein zentrales Element der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Bundesregierung hat kein Konzept und keine Antwort, wie sie diese Daseinsvorsorge langfristig sichern will. Sie will einfach nur abwarten. Das ist zu wenig. Die Bundesregierung muss sich aktiv einbringen. Wir fordern, dass gemeinsam mit den Wasserversorgern ein System entwickelt wird, das Wasserpreise vergleichbar macht. Damit sollen ungerechtfertigt hohe Wasserpreise ausgeschlossen werden und die Wasserversorger vor unzumutbarem bürokratischem Aufwand geschützt werden.






