Angemessene Wasserpreise durch Benchmarking

Der Bundesgerichtshof hat am 2. Februar den Vorwurf des Preismissbrauchs bei Wasserlieferungen bestätigt. Mehrere Wasserversorger müssen nun ihre Wasserpreise senken. Was für die Verbraucher weniger Ausgaben bedeutet, kann jedoch für einzelne Wasserversorger zum Problem werden und möglicherweise zu einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität führen.

Wir fordern angemessene und faire Wasserpreise für Verbraucher und Versorgungsunternehmen. Darum brauchen wir ein Benchmarking, so dass Wasserpreise vergleichbar werden. Benchmarking bedeutet, dass die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Wasserversorger berücksichtigt werden. Siedlungsstrukturen, die Wasserverfügbarkeit und die geologischen Bedingungen spielen dabei eine wichtige Rolle und können zu großen Unterschieden bei den Kosten der Wasserversorgern führen. Das muss bei dem Vergleich der Unternehmen berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung muss nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen für dieses Benchmarking schaffen. Für den Vergleich von Wasserversorgern müssen spezifische Kriterien entwickelt werden. Die Anwendung des bestehenden Kartellrechts reicht hier nicht aus.