Oberflächengewässer- verordnung verabschiedet

Zum Schutz der Oberflächengewässer in Deutschland wurde am 27. Mai im Bundesrat eine neue Verordnung verabschiedet, die das Kabinett Mitte März verabschiedet hatte.

Mit dieser Verordnung werden nun erstmals bundeseinheitliche Anforderungen zum Schutz von Oberflächengewässern festgelegt und damit die EU-Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und Länderregelungen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. An sich ist das begrüßenswert. Allerdings wurde die Verordnung im Erarbeitungsprozess nach und nach immer weiter verwässert, so dass sie in der endgültigen Fassung fast nur noch das geltende EU-Recht umsetzt, und wenig zusätzlichen Umwelt- und Gewässerschutz ermöglicht.

Ziel der Verordnung ist es unter anderem, Grenzwerte für bestimmte Giftstoffe im Wasser festzulegen. Doch bei der Abstimmung im Bundesrat wurden etliche Giftstoffe wieder von der Liste gestrichen. Sehr gute Änderungsvorschläge aus NRW fanden keine Mehrheit.

Bereits zuvor waren im Erarbeitungsprozess der Bundesregierung immer wieder entscheidende Regelungen und Giftstoffe gestrichen worden – mit gravierenden Auswirkungen auf die Artenvielfalt unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt. So wurde beispielsweise der für Regenbogenforellen giftige Arzneimittelwirkstoff Diclofenac wieder aus der Liste gestrichen. Dabei werden von diesem Rheumamittel jährlich über 85 Tonnen abgesetzt und regelmäßig hohe Konzentrationen in unseren Gewässern gemessen. Auch ein umfassendes Schutzkonzept für Oberflächengewässer zur Trinkwassergewinnung fehlt in der Verordnung leider.

Ihre Pflicht, für den Schutz unserer Gewässer und eine sichere und kostengünstige Trinkwasserversorgung einzutreten, haben die Bundesregierung und die Länder leider nicht erfüllt.