Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat, hat neue Standards im Bereich des Gewässerschutzes gesetzt. Sie ist wichtig, weil sie eine ökologische Gesamtbetrachtung der Gewässer vor- schreibt.
Die Wasserrahmenrichtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der Schutz und die Ver- besserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers, ein- geschlossen Landökosysteme, die direkt vom Wasser abhängen. Außerdem soll die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen gefördert werden und die Ver- schmutzung des Grundwassers reduziert werden sowie eine Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren erreicht werden.
In der Mitteilung an das europäische Parlament und den Rat über die erste Stufe der WRRL-Umsetzung COM(2007)128 final vom 22. März 2007 veröf- fentlicht die EU-Kommission ihre erste Einschätzung zu den Berichten der Mitgliedstaaten aus 2005. Demnach haben 19 Mitgliedstaaten die Artikel 4, 9 oder 14 rechtlich nicht vollständig umgesetzt. Laut Umweltkommissar Stavos Dimas leitet die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Länder ein. Als derzeit größte Mängel wurden die unzureichende Umsetzung in nationales Recht und die fehlende wirtschaftliche Analyse benannt. Die EU- Kommission moniert insbesondere die nicht ausreichende Identifizierung der Wasserdienstleistungen und -nutzungen und der daraus abzuleitenden verur- sachergerechten Deckung der Wasserkosten. Als wichtiger Bestandteil hiervon wird die Entwicklung eines Wasserinformationssystems für Europa angesehen.
Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Mängel zu überwinden, die Gewässerbewirtschaftung stärker in andere Politikfelder zu integrieren und die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung bestmöglich zu nutzen.

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