2. November 2011

Bundestagsrede zum VIG

Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Debatte ums Verbraucherinformationsgesetz steht exemplarisch für Ilse Aigners Verbraucherpolitik.

Nur wenige Tage nach Veröffentlichung des Gutachtens des Bundesrechnungshofes,  der dem gesundheitlichen Verbraucherschutz und ihrem Agieren in der EHEC und Dioxin-Krise ein verheerendes Zeugnis ausgestellt hat- beweisen Sie mit diesem Gesetzentwurf:

Wir haben es mit einer Ministerin zu tun, die wenig will und noch weniger durchsetzt.

Betriebsgeheimnisse: der Entwurf war ein kleiner Schritt vorwärts: mehr Abwägung- Feststellung,  dass Rechtsverstöße keine Betriebs- und Unternehmensgeheimnisse darstellen. Diesen zarten Vorstoß der Ministerin haben die Mehrheitsfraktionen mit einem peinlichen Änderungsantrag kassiert-

Schwarz-gelb ersetzt die nebulösen „sonstige wettbewerbsrechtliche Informationen“ aus dem alten VIG, mit denen Verbrauchern ihr Auskunftsrecht verweigert und Unternehmen der Vollzug erschwert wurde durch das genauso  obskure “sonstiges geheimnisgeschütztes technisches oder kaufmännisches Wissen“

Konsequenz: Für Verbraucher und Vollzugsbehörden verbessert sich nichts

Aigner kämpft nicht für mehr Verbraucherschutz sondern lässt sich auch kleine Verbesserungen kampflos kassieren-

Nehmen wir das Beispiel Hygienekennzeichnung an Restaurants:

 

„Aigner will bundesweit einheitliche Smileys für Restaurants“ (Hamburger Abendblatt, Herbst 2010)

 

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte zu, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass das Kontrollbarometer bundesweit einheitlich eingeführt werden kann.

..(Focus 19.05.2011)

Das war nichts als heiße Luft: das VIG enthält keine rechtlichen Grundlagen für ein bundesweit einheitliches Hygiene-Siegel- weder für ein Smiley noch für ein Kontrollbarometer- das ist peinlich!

Grüner EA-Zustimmen! Problem beheben!

Von Ilse Aigner sind keine mutigen Schritte zu erwarten- die für echte Informationsfreiheit sorgen-

Die Ausweitung der Informationsansprüche auf Unternehmen ist ein dringend notwendiger Schritt- niemand könnte das schöner begründen als unser Staatssekretär Peter Bleser,

„es zeugt von Naivität zu glauben, dass ein Unternehmen freiwillig darüber Auskunft geben wird, wo ein Fehler besteht. Das entspricht nicht der Lebenswirklichkeit“

Wahre Worte aus berufenem Mund- gesprochen diesen Mittwoch im Verbraucherausschuss-

ziehen sie die logische Konsequenz daraus und stimmen sie für den grünen Änderungsantrag auf einen Rechtsanspruch auf  verbraucherrelevante Unternehmensinformationen.

Wir wollen mit unseren Anträgen nichts weniger als eine neue Informationskultur 

1.     Größtmögliche Transparenz und einfacher rechtlich abgesicherter Informationszugang für Verbraucher, Medien und Verbände- gegenüber Verwaltungen und Unternehmen in allen verbraucherelevanten Bereichen

2.     Aktive Information durch die Behörden und handhabbarer Vollzug

Das wird die Märkte verändern und echte Wahlfreiheit ermöglichen- dass sie das nicht wollen, zeigt, dass sie wieder mal Wirtschaftskompetenz mit Lobbyismus für Unternehmensinteressen verwechselt haben.