VIG ist ein löchriger Käse
Schon seitdem das Verbraucherinformationsgesetz im Mai 2008 in Kraft getreten ist, hagelt es heftige Kritik. Zu umständlich, zu teuer, zu wenige Auskünfte der Behörden lauten die Vorwürfe. Die Bundesregierung reagiert darauf im Schneckentempo, versprach einen neuen Entwurf direkt nach Amtsantritt, erarbeitete ihn dann aber erst nach dem Dioxinskandal Anfang 2011.
Nun soll die Novelle noch weitere Monate in den Schubladen der Regierung herumgammeln. Dabei wollte Ministerin Aigner mit einem 14-Punkte-Aktionsplan ihre Kompetenz zur Aufarbeitung von Krisen schnell unter Beweis stellen. Wieder einmal setzt sich die Ministerin nicht durch, blockieren ihre Ministerkollegen wichtige Neuerungen.
Geplante Neuheiten
Damit schneller informiert werden kann, soll die Anhörungszeit von Unternehmen verkürzt werden. Bei Rechtsverstößen sind die Namen der Firmen zwingend zu nennen. Auch technische Verbraucherprodukte, für die es seit dem Jahr 2004 im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz einen Informationsanspruch gibt, sollen nun im Verbraucherinformationsgesetz erfasst werden. Für einige Fallbeispiele wird ein Geschäftsgeheimnis ausgeschlossen. Der Bund empfiehlt den Ländern Kosten erst ab 250 Euro (bei Rechtsverstößen ab 1.000 Euro) zu erheben. Anträge dürfen auch per E-Mail gestellt werden.
Kritikpunkte
Die wichtigsten Forderungen überhört Verbraucherministerin Aigner allerdings. Weder haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, bei Dienstleistungen und Finanzprodukten nachzufragen, noch dürfen sie ihr Informationsrecht bei Unternehmen einklagen. Und die verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Kontrollergebnissen mit einem smiley wird ebenfalls nicht geregelt.
Weitere Tücken liegen im Detail. Bei einer Wartezeit von 14 Tagen für die Veröffentlichung von Informationen dürften die meisten Lebensmittel bereits gegessen sein, bevor die Information die VerbraucherInnen errreicht. Die Informationslage bei Krisen wird dadurch nicht besser. Bei länderübergreifenden Skandalen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sich die neuesten Nachrichten weiterhin zusammensuchen. Es wird auch weiterhin keine zentrale Information der Öffentlichkeit durch das Bundesverbraucherministerium organisiert – bei EHEC hat der vielstimmige Chor der Bundesbehörden wieder zu erheblichen Verunsicherungen geführt.
Giftige Belastungen unterhalb eines gesetzlichen Grenzwertes bleiben auch in Zukunft geheim. Anträge der Opposition auf Offenlegung aller verbraucherrelevanten Informationen lehnen die Regierungsfraktionen fortwährend ab. Eine generelle Kostenfreiheit ist nicht festgelegt, so dass Gebühren immer noch zur Abschreckung von Fragestellern eingesetzt werden können.
Fazit
Lehren aus einer Lebensmittelkrise werden wieder einmal verschleppt. Das Verbraucherinformationsgesetz soll ein zahnloser Tiger bleiben.
Unser Antrag "Verbraucherinformationsgesetz jetzt novellieren":
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/019/1701983.pdf




