Nanosilber und Nanostoffe

Der Einsatz von Nanomaterialien in fest gebundener Form kann große Potentiale für eine Steigerung des nachhaltigen Wirtschaftens, vor allem im Hinblick auf Ressourcenschonung und Energieeffizienz haben. Problematisch ist jedoch der Einsatz von Nanomaterialien in ungebundener Form, da die hohe biologische Mobilität von Nanopartikeln und die damit verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt nur unzureichend erforscht sind, insbesondere fehlen Langzeitstudien.

Besonders kritisch ist vor diesem Hintergrund der stark steigende Einsatz von Nanosilber in verbrauchernahen Produkten wie zum Beispiel Verpackungen von Obst und Gemüse, Kosmetik, Computertastaturen, Socken, Unterwäsche oder Zahnbürsten zu bewerten. In den USA gilt Nanosilber seit 2007 als Pestizid.

Produktregister und Definition

Bisher gibt es nicht einmal eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Nanopartikel enthalten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben keine Chance, Produkte im Laden zu erkennen, die Nanosilber enthalten. Auf diesem Weg hält eine weitere Substanz Einzug in unseren Alltag und in die Umwelt, deren Wirkungen nicht abzuschätzen sind und bei der Gesundheitsgefährdungen bisher nicht ausgeschlossen werden können.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich Aufklärung und Entscheidungsmöglichkeiten, welche sie bisher nur unter größtem Aufwand wahrnehmen können. Deshalb brauchen wir ein europaweites, öffentlich einsehbares Produktregister, in dem alle Produkte und Studien hierzu umfassend dargestellt sind. Hierzu gehört, auch eine Definition zu Nanoteilchen. Bis heute gibt es hierzu nur Vorschläge oder von Unternehmen willkürlich festgelegte Definitionen.

Risiko- und Begleitforschung

Die bisherige Förderpraxis der Bundesregierung im Bereich Nanotechnologie vernachlässigt den Bereich Risiko- und Begleitforschung. Dies hat auch der Vorsitzende der NanoKommission Catenhusen scharf kritisiert. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Umwelt- und Ver-braucherschutz und die Risikoforschung zu einem Schwerpunkt ihrer Forschungsförderung im Bereich Na-notechnologie zu machen.

Verbindliche Regelungen auf EU-Ebene

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene „integrierte, sichere und verantwortungsvolle Ansatz“ zur Nanotechnologie, bisher nur auf dem Papier, und der Ansatz eines freiwilligen „Verhaltens-kodex“ sind definitiv nicht ausreichend für einen umfassenden Umwelt- und Verbraucherschutz. Hier muss sich die Bundesregierung in Brüssel für verbindliche rechtliche Regelungen einsetzen, die die Konsumentinnen und Konsumenten schützen und der Industrie klare Vorgaben geben.

Sinnvoller ist eine Regelung auf europäischer Ebene, zum Beispiel durch eine Erweiterung der Chemikalienrichtlinie REACH. Die Bundesregierung ist hier gefordert, sich für eine Erweiterung von REACH auf europäischer Ebene einzusetzen.

 

Bundestagsreden von Nicole zu Nanostoffen und Nanosilber:

Juni 2011 / Nanostoffe

Mai 2011 / Nanosilber

Unser Antrag: