Fluggastrechte
Seit mehreren Jahren haben Flugpassagiere bei mehrstündigen Verspätungen oder Annullierung Anspruch auf Entschädigung, Ausgleich oder sonstige Leistungen, wie etwa Unterkunft, Verpflegung oder sonstiges. Auch Bahnkunden haben Rechte, zum Beispiel einen Rabatt bei Verspätungen von mehr als einer Stunde. Bei beiden Verkehrsmitteln funktioniert das häufig nicht zur Zufriedenheit der Verbraucher.
Für die reibungslose Durchsetzung der Reiserechts-Verordnungen sind Behörden bestimmt worden. Wir haben die Bundesregierung deshalb nach deren Arbeit gefragt. Aussagekräftige Zahlen zu Verspätungen und Ausfällen sowie die Anzahl von Beschwerden bei den Verkehrsträgern würden „nicht erhoben“, hieß es auf mehrere kleine Anfragen. Dabei sind ca. 5000 Fluggäste betroffen – täglich! –, die einen Anspruch haben, meisten jedoch nichts von ihren Rechten wissen. Die Fluggesellschaften informieren nicht oder nur unzureichend, Verbraucher werden oftmals gezielt verwirrt. Die Bundesregierung wertet oder kontrolliert Verbraucherbesch oder Häufigkeit von Verspätungen und Annullierungen nicht, noch evaluiert sie die Umsetzung des Rechts. Deshalb haben wir reagiert:
Wir fordern neben unserem Antrag „Reisende besser schützen“ in einem weiteren Antrag „Durchsetzung und Evaluation des Reiserechts verbessern“ eine statistische Erfassung und regelmäßige Bewertung von Verspätungen, Annullierungen und weiteren Missständen. Das wäre das Mindeste, was die Bundesregierung zu hätte – wenn ihr das Interesse der Verbraucher nicht gänzlich gleichgültig ist.
Hier geht es zum Antrag Durchsetzung und Evaluation des Reiserechts verbessern:




