Kleine Anfrage zur Spielzeugsicherheit

Die im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament verabschiedete Spielzeug- richtlinie hat nicht die erhofften Verbesserungen in der chemischen Sicherheit von Kinderspielzeug erbracht. Schon damals entsprachen viele Grenzwerte nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Für höchst bedenkliche Schwermetalle wie Arsen, Blei und Quecksilber wurde das Schutzniveau bei abgeschabten Materialien damals sogar gesenkt.
Die Richtlinie bleibt hinter dem technisch Machbaren und anderen vergleich- baren Regelungen jenseits des Chemikalienrechts zurück. Für Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungs- schädigend eingestuft werden, müssen bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren besonders strenge Anforderungen gelten. Da diese Kinder erfahrungsgemäß das Spielzeug in den Mund nehmen, empfehlen Experten die strengeren Regelungen für Lebensmittel- kontaktmaterialien. Für die gesundheitliche Bewertung ist außer- dem der Freisetzungswert (Migrationswert) relevant, nicht der Gehalt im Produkt.


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