Verbraucherschutz bei Telefonmarketing
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das eigentliche Thema der Debatte ist doch nicht der Erhalt von Callcentern, sondern es geht um Verbraucherschutz, und zwar um vorsorgenden Verbraucherschutz. Ganz konkret bedeutet das: Wie können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland endlich wirksam vor unerlaubter Telefonwerbung schützen? Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis, aber ausreichend ist er nicht. Fakt ist, dass gegen das Verbot von unerlaubter Telefonwerbung täglich tausendfach verstoßen wird. Das Ergebnis dieser Werbeanrufe sind nicht nur total genervte Menschen, sondern – und das ist noch viel schlimmer – Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch unerlaubte Telefonwerbung abgezockt werden, weil sie nach einem solchen Anruf einen ungewollten Vertrag am Hals haben, wie zum Beispiel eine Versicherung, ein Zeitungsabonnement oder einen neuen Telefonvertrag. Besonders betroffen von dieser Form der Abzocke sind ältere Menschen, die ganz gezielt angerufen werden.
Wir Grünen haben deshalb bereits im Januar 2007 den Antrag "Verbot von Telefonwerbung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam durchsetzen" in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir unter anderem Nachbesserungen bei der Gewinnabschöpfung und die Einflussnahme der Bundesregierung in bundeseigenen Unternehmen und Aufsichtsräten gefordert haben. Daraufhin hat auch die Bundesregierung gemerkt, dass bei unerlaubter Telefonwerbung Handlungsbedarf besteht. Seit Herbst 2007 kündigen nun Frau Zypries und Herr Seehofer einen Gesetzesentwurf an, der unter anderem vorsieht, dass unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung mit einem Bußgeld belegt wird. Aber bislang wurde uns noch immer kein tauglicher Gesetzesvorschlag vorgelegt. Vielmehr bleibt es bei den wöchentlichen Willensbekundungen seitens der Bundesregierung. Aber vollmundige Ankündigungen zum Weltverbrauchertag sowie Pressemitteilungen reichen nicht aus und schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem nicht vor Abzocke durch Werbeanrufe.
Jetzt ließ die Bundesregierung verlauten, dass sie noch vor der Sommerpause ein Maßnahmenpaket vorlegen will. Ich bin gespannt, ob den großen Ankündigungen diesmal endlich Taten folgen werden. Leider kommt der Entwurf in jedem Fall viel zu spät und ist zu kurz gesprungen; denn er wird Mängel aufweisen. So ist eine schriftliche Bestätigung von telefonisch abgeschlossenen Verträgen nach unlauteren Werbeanrufen noch immer nicht vorgesehen. Aber genau das brauchen wir, wenn wir die Menschen in Deutschland wirksam vor ungewollten Verträgen nach Werbeanrufen schützen wollen.
Wohlgemerkt reden wir hier nicht davon, dass bei einer telefonischen Pizzabestellung eine schriftliche Bestätigung zu erfolgen hat. Dieses immer wieder vorgebrachte Beispiel ist Polemik; das hat nichts mit dem Problem der unerlaubten Telefonwerbung zu tun. Aber wir wollen sehr wohl, dass Verträge, die aufgrund von verbotenen – ich wiederhole: verbotenen – Werbeanrufen zustande kommen, eine schriftliche Bestätigung brauchen, um überhaupt erst wirksam zu sein. Ein erweitertes Widerrufsrecht, wie es die FDP in ihrem Antrag fordert, reicht hier nämlich nicht aus. Warum sollten Verbraucherinnen und Verbraucher, die aufgrund unlauterer Anrufe Verträge untergejubelt bekommen, zum Widerruf verpflichtet werden? Es kann nicht sein, dass sie nachher auch noch den juristischen Ärger haben, zumal viele von ihnen kaum juristische Kenntnisse haben und mit einem Widerruf überfordert wären. Wir setzen uns deshalb für die schriftliche Bestätigung und damit für einen vorsorgenden Verbraucherschutz ein.
Offensichtlich haben die Länder dieses Problem ebenfalls längst erkannt. Denn, sehr verehrte Damen und Herren der Bundesregierung und der FDP, sie alle werden durch die Länderinitiativen bereits von links und rechts überholt. Ich will ihnen drei Beispiele nennen: Am 23. Mai 2008 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebracht. Dieser sagt ganz klar, dass aus unlauterer Werbung hervorgegangene Verträge einer schriftlichen Bestätigung bedürfen. Die Beweislast tragen die Unternehmen. Außerdem gibt es einen Antrag aus Nordrhein-Westfalen, getragen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und sogar von der FDP, sowie einen gemeinsamen Antrag aus Bremen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Beide Anträge fordern genau wie der baden-württembergische Gesetzentwurf die schriftliche Bestätigung nach unlauteren Werbeanrufen.
Die Verbraucherminister der Länder und die Verbraucherverbände sind allesamt auf dieser Linie. Deshalb fordere ich Sie, liebe Frau Frau Zypries, lieber Herr Seehofer und sehr geehrte Damen und Herren der FDP, auf: Geben sie sich einen Ruck, und setzen auch Sie sich für die zu Recht von den Bundesländern, Verbraucherverbänden und uns Grünen geforderte schriftliche Bestätigung nach unerlaubter Telefonwerbung ein!




