Verbraucherschutz auf Finanzmärkten nachholen

Die Finanzmarktkrise hat Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr Geld dem Markt anvertraut haben, erheblich geschädigt. Zu den laut einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschätzten jährlichenVerlusten von 20 bis 30 Mrd. Euro durch Falschberatung bei Finanzen und den 50 Mrd. Euro Schäden durch den sogenannten Grauen Kapitalmarkt, kommen bankvermittelte Ausfälle von Hochrisikopapieren. Allein bei der insolventen US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Inc. macht die deutsche Finanzindustrie Forderungen in Höhe von über 50 Mrd. USDollar geltend. Bei der Anlageklasse der offenen Immobilienfonds standen die Aussetzung der Anteilsrücknahme und nunmehr die regelmäßig anstehenden Neubewertungen des Immobilienbestands auf der Tagesordnung. Hier waren im September 2010 außerdem 25 Mrd. Euro, rund ein Drittel des Geldes, das Anleger in offene Immobilienfonds gesteckt haben, eingefroren und damit unzugänglich. Es ist bedauerlich, dass aus der Krise bisher kaum Verbraucherschutzmaßnahmen abgeleitet wurden. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass im ersten Halbjahr 2009 die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung zügig umgesetzt und mit dem novellierten Schuldverschreibungsgesetz ein Beratungsprotokoll eingeführt und die unangemessen kurze Sonderverjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen gestrichen wurde.

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