Verbraucher- informationsblatt bei Finanzdienstleistungen
Das Bundesministerium für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt seit dem 23. Juli 2009 ein Produkt- informationsblatt. Die deutschen Banken haben diese Anregung unterschiedlich aufgenommen und sehr unterschiedlich gestaltete Informationsblätter vorgelegt, die einen Vergleich nicht möglich machen. Die Bundesregierung hat angekün- digt, nunmehr in einem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes Vorgaben für ein standardisiertes Produktinformationsblatt gesetzlich zu regeln. Dabei sollen die Art des Finanzinstruments, seine Funktionsweise, die verbundenen Risiken, die Aussicht auf Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Markt- bedingungen sowie die mit der Geldanlage verbundenen Kosten aufgeführt werden.
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