7. Juli 2011

Neue EU-Lebensmittel- richtlinie

Das EU-Parlament hat nach knapp drei Jahren Verhandlung am 06. Juli 2011 einer Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel zugestimmt. Das Ergebnis ist jedoch letztendlich nur ein schwacher Kompromiss der die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ernst nimmt. Wiedermal hat sich die Lebensmittel-Lobby durchgesetzt und so eine ernsthafte Informationspolitik für die Verbraucherinnen und Verbraucher verhindert.

Die Nährwerttabelle

Nach der neuen Kennzeichnungspflicht muss auf allen Lebensmittel die innerhalb der EU vertrieben werden, eine Nährwerttabelle auf der Produktverpackung abgebildet werde. Die Kennzeichnung des Energiegehaltes sowie der Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker Eiweiß und Salz ist für alle Lebensmittel verpflichtend. Die Angaben erfolgen bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter. Bedauerlich ist, dass die Nährwerttabelle weiterhin auf der Rückseite und nicht der Vorderseite der Verpackung angebracht werden darf und so das Versteckspiel weitergeht.

Die Menge an Trans-Fettsäuren (TFS) wurde nicht in die obligatorische Kennzeichnungspflicht mit aufgenommen und auch ein Beschränkung von TFS für Lebensmittel wurde nicht eingeführt.

Alle verpflichtenden Angaben der Nährwerttabelle müssen laut Richtlinie „gut lesbar“ und mindestens in 1,2 mm großer Schrift gedruckt werden, was bereits einen Widerspruch in sich darstellt.

Imitate, Klebe-Fleisch und Allergene

Werden Lebensmittelimitate wie. z.B. Analogkäse oder Formfisch verwendet, muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angeben werden. Der Hinweis muss mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen, allerdings muss das Wort „Imitat“ nicht verwendet werden. Das der Rat in diesem Zusammenhang von „innovativen Produkten“ gesprochen hat ist bezeichnend für die fehlende Sensibilität im Bereich des Verbraucherschutzes. Und so muss auch die Verwendung von Klebe-Fleisch lediglich mit dem stark verklärenden Hinweis „aus Fleischstücken zusammengeführt“ kenntlich gemacht werden.

Inhaltsstoffe, die bei Menschen allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen in der Zutatenliste bei verpackten Lebensmitteln durch z.B. eine farbige Unterlegung hervorgehoben werden. Und auch lose Ware ist zukünftig mit einem Hinweis auf Allergene zu kennzeichnen.

Für Kinder, Schwangere und Stillende wird es Warnhinweise auf allen Koffeinhaltigen Lebensmitteln geben.

Herkunftskennzeichnung

Für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch wird die Herkunftsbezeichnung verpflichtend, wie es für Rindfleisch bereits seit dem Jahr 2000 der Fall ist. Darüberhinaus muss bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten das Einfrierdatum angegeben werden.

Fazit

Nach Zustimmung des Ministerrates müssen die Vorgaben der Richtlinie durch die Lebensmittelbranche innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Dass die Nährwerttabelle nicht auf der Vorderseite der Verpackung platziert werden muss und der sinnvolle Vorschlag einer Ampelkennzeichnung abgelehnt wurde, ist ein weiteres Armutszeugnis für Ilse Aigner, die sich wiedermal nicht durchsetzen konnte und jegliches Gespür für Verbraucherpolitik vermissen lässt. Bedauerlich ist auch, dass nicht alle Frischprodukte einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die Nähwerttabelle bleibt unübersichtlich und nur Mathematikfreunde dürften aus dieser einigermaßen schlau werden, vorausgesetzt sie können die 1,2 mm kleine Schrift lesen. Die Herstelle dürfen weiterhin die Hinweise „Mengenangabe pro Portion“ und „Tagesbedarf“ auf die Verpackung drucken. Was eine Portion oder der Tagesbedarf der jeweiligen Zielgruppe sein soll, wird weiterhin durch die Hersteller festgelegt und bleibt somit eine beschönigende Nullinformation.