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Nicole Maisch Nicole Maisch
Zuletzt geändert am:  7.09.2010
Nicole Maisch - http://nicolemaisch.de/
3. Februar 2010

Grüne Eckpunkte zur Regulierung der Anlageberatung

Tests zeigen, Banken beraten ihre Kundinnen und Kunden zu oft falsch. Nicht nur am Telefon, auch am Bankschalter. Die Gespräche orientieren sich selten an den Bedürfnissen der Verbraucher. Wir wollen neue Grundsätze für die Finanzberatung und fragen die Bundesregierung nach ihren Plänen.

Die Banken machen weiter wie bisher. Ein am 15.12.09 veröffentlichter Testbericht der Stiftung Warentest belegt: keine Bank erhielt ein „gut“, zwei der 21 Banken berieten sogar mangelhaft. Es reicht nicht aus, dass jetzt sogar die Bankenaufsicht erstmals einschreiten will. Auch die Bundesregierung muss umgehend handeln. Bisher war sie zu zaghaft und drängte zu wenig auf einen Sinneswandel der Banken. Diese Behandlung mit Samthandschuhen muss ein Ende haben. Denn der volkswirtschaftliche Schaden durch falsche Finanzberatung beläuft sich nach einer Studie des BMELV auf 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr.

Die schlechte Qualität der Verbraucherpolitik bei Bankberatungen bescheinigt auch der Wissenschaftliche Beirat für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV in seiner Stellungnahme „Zur Qualität der Finanzberatung von Privatanlegern: Probleme des Beratungsprozesses und Lösungsansätze“. Das Gutachten lässt keine der bisher ergriffenen Initiativen von Ministerin Aigner ohne Kritik. Die Autoren fordern in ihrem 7-Punktekatalog vor allem Mindeststandards im Beratungsprozess, z.B. bei der Diagnose in Risikoklassen und den Empfehlungen an den Kunden.

Auch wenn ein rechtlicher Rahmen für Finanzberater mit Qualifikations-erfordernissen, Haftung und einem Register ein längst überfälliger Standard für diesen Dienstleistungs-bereich sind, besteht dringender regulatorischer Handlungs-bedarf beim Beratungsprozess selber. Wir brauchen ein Gesetz zum Verbraucherschutz in der Anlageberatung, das folgende Eckpunkte erfüllt:

  1. Verbot von Provisionen in der Finanzberatung

Die verdeckte Finanzierung der Beratungsleistung vermischt Dienste im Anlegerinteresse und den Verkauf von Finanzprodukten.  Ein Verbot schafft klare Verhältnisse zwischen unabhängiger Beratung, die in der Regel in Rechnung gestellt wird, und dem Verkaufsgespräch.

  1. Pflicht zum Produktinformationsblatt

Auf einer Seite sollen in Schriftgröße 3 mm die wichtigsten Produktinformationen, unter anderem Pro & Kontra in tabellarischer Gegen-überstellung, Rendite, Risiko, Verfügbarkeit, ökologische und soziale Kriterien leicht verständlich, gegebenenfalls grafisch dargestellt werden. Ein Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe.

  1. Finanzmarktwächter

Überwacht die Beratungsqualität im Finanzmarkt,  unterstützt die unabhängige Budget- und Finanzberatung durch die Verbraucherzentralen oder unabhängige Berater (Vorsorge-Check)und verfügt über ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Banken sollen hierfür mit einer Sonderabgabe einen Beitrag leisten.

  1. Gesetzliche Definition von „Beratung“, „Finanzvermittlung“, „Risikoklassen“ und Produktkategorien

Beratung ist vom Verkauf abzugrenzen und muss dem Grundsatz einer anleger- und anlageorientierten Gesprächsführung folgen. Risikoklassen sind für alle Banken zu vereinheitlichen und Produkte in klar erkennbaren Kategorien zu beschreiben.

  1. Pflicht zur Offenlegung von Kosten, Interessenkonflikten und Informationen