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    17. Dezember 2009

    Überwachung stoppen - Bürgerrechte verteidigen

    Nach der mündlichen Verhandlung des BVerfG zur Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung erklärt Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen: Wer im Internet auf welchen Seiten gesurft und wer mit wem telefoniert hat, all das kann ab jetzt für ein halbes Jahr gespeichert werden. So sieht es das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung - entsprechend europarechtlicher Vorgaben – vor.

    Diese Form der Telekommunikatsdatenspeicherung gleicht einem Überwachungswahn, den ich ablehne. Deshalb habe ich gemeinsam mit 43 Mitgliedern der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht. Denn in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Dienstag wurde deutlich, dass die Vorratsdatenspeicherung einem Dammbruch beim Datenschutz gleich kommt. Die Bundesregierung räumte ein, dass wenn eine Vorratsdatenspeicherung in dieser Form zulässig ist, in Zukunft auch andere Daten wie zum Beispiel der Kauf von Bahn- oder Flugkarten oder genetische Profile von unverdächtigen Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat gespeichert werden können. Deshalb sollte das Bundesverfassungsgericht jetzt die Notbremse ziehen und beim Europäischen Gerichtshof darauf drängen, diesen gesamteuropäischen Überwachungswahn zu stoppen.