Schäuble zeigt die Instrumente
Geschlossene Fonds(05.03.2010)
Von Renate Daum
BaFin müsste sich intensiver mit Angeboten beschäftigen
© dpa
Bundestag, Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Wenn die Ideen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble umgesetzt werden, stehen den geschlossenen Fonds tiefgreifende Änderungen bevor. Nach seinen Vorstellungen sollen sie künftig als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gelten. Damit würden sie weit strengeren Regelen unterworfen als bisher.
Bisher waren sie weitgehend unreguliert. Sie mussten zwar Verkaufsprospekte erstellen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestatten lassen, doch die Behörde prüfte nur, ob alle formalen Vorgaben erfüllt waren. Um den Inhalt kümmerte sie sich nicht. Selbst offensichtlich unplausible und unvorteilhafte Angebote für die Anleger wurden daher durchgewinkt, wenn der Prospekt alle vorgeschriebenen Angaben enthielt.
Registrierungspflicht für Vermittler
In Zukunft müsste sich die BaFin dagegen intensiver mit den Offerten befassen und offensichtliche Widersprüche beanstanden. Im April will das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorstellen, der noch im Sommer das Kabinett passieren soll. Die Prospekte sollen demnach noch mehr Details enthalten, etwa Angaben zu Insolvenzen, damit Anleger sich leichter damit tun, die Seriosität eines Initiators zu beurteilen. Die Pläne sehen auch strengere Vorschriften für die Vermittlung von geschlossenen Fonds vor. Auch hier sollen die Regeln aus dem Wertpapierhandelsgesetz übertragen werden. Damit müssten etwa Provisionen offengelegt werden. Momentan dies nur bei Banken der Fall, bei freien Vermittlern ist die Pflicht zur Offenlegung dagegen umstritten.
Den Vermittlern wird ohnehin strenger auf die Finger gesehen, denn die Schäuble-Pläne sehen eine Registrierungspflicht vor. Stellt die BaFin Defizite fest, darf sie demnach Sanktionen aussprechen. Derzeit gibt es nur Schätzungen, wie viele Vermittler es für Anlageprodukte des grauen Kapitalmarkts gibt. Fachkenntnisse sind für diese Tätigkeit ebenfalls nicht erforderlich, obwohl unternehmerische Beteiligungen zum Teil sehr komplex sind.
Lobbyverband hält nichts von der Neueinstufung
Schäuble fordert bei der Registrierung auch Angaben zur Qualifikation und Weiterbildung der Berater: „Hiermit soll darauf hingewirkt werden, dass die für die Altersvorsorge und Kapitalbildung breiter Bevölkerungskreise bedeutende Anlageberatung nur durch angemessen qualifizierte Berater vorgenommen wird“, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums dazu. Die BaFin soll zudem Bußgelder verhängen dürfen, wenn jemand falsch berät oder Provisionen nicht offenlegt.
Die BaFin hatte sich bislang gegen Forderungen nach einer inhaltlichen Prüfung gewehrt mit dem Verweis darauf, dass dies mit ihren bisherigen Ressourcen nicht zu stemmen sei. Auch der VGF Verband Geschlossene Fonds, der Lobbyverband der geschlossenen Fonds, meldet Bedenken an. Die Beratungspflichten für den Vertrieb geschlossener Fonds künftig inhaltlich an den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auszurichten, sei sinnvoll, sagt VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.
Anlegeranwalt fordert Beweislastumkehr
Kritisch sieht Romba aber die geplante Einstufung geschlossener Fonds als Finanzinstrumente, „weil sich der Charakter von Finanzinstrumenten beziehungsweise Wertpapieren und geschlossenen Fonds grundlegend unterscheidet.“ Eine Änderung dieser Haltung könne zudem dazu führen, dass gerade freie Vertriebe durch die dann entstehenden Anforderungen aus dem Kreditwesengesetz (KWG) in ihrer Existenz bedroht sein könnten.
Romba fordert, „geschlossene Fonds nicht einfach unter bestehende – teilweise sachfremde – Regelungen zu sortieren, sondern stattdessen mit einem eigenen Gesetz für eine Regulierung zu sorgen, die dem Produkt, seinem Markt und seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung gerecht wird.“ Die Branche hatte sich mit ähnlichen Argumenten gegen die Pflicht zur Erstellung und Gestattung von Verkaufsprospekten gewehrt. Der Markt wurde dadurch aber deutlich transparenter.
Aufsicht wäre weiterhin nicht dem Verbraucherschutz verpflichtet
Für die Anleger wären die schärferen Anforderungen für Anbieter und Vermittler von Vorteil. Der Anlegeranwalt Klaus Nieding begrüßt die Pläne daher. Sie gehen ihm aber noch nicht weit genug: „Der Geschädigte muss vor Gericht einen Beratungsfehler glaubhaft machen. Da er jedoch in den meisten Fällen kaum Zugang zu den relevanten Unterlagen der Banken und Anlageberater bekommt, ist dies extrem schwer. Diese Mauer, die also Anlageberater und nicht deren Kunden schützt, muss durch eine Beweislastumkehr eingerissen werden.”
Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin, und Dr. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, weisen auf weitere Lücken in den Vorschlägen hin: „Kein Vorschlag für die Einbeziehung des Verbraucherschutzes in die Aufsicht. Keine Zeile zur Regulierung des falschen Anreizsystems, der provisionsgesteuerten Beratung.“







