Suchwolke
- abzocke
- afghanistan
- aigner
- anlegerschutz
- bundestag
- bündnis 90/die grünen
- eu
- europäische union
- finanzaufsicht
- finanzkrise
- finanzmarktwächter
- foodwatch
- grüne
- isaf
- kinder
- klöckner
- krebs
- nicole maisch
- rot-rot-grün
- schwarz-gelb
- schäuble
- spielzeug
- spielzeugrichtlinie
- verbraucher
- verbraucherinformationsgesetz
- verbraucherschutz
- vzbv
- warteschleifen
- wasser
- werra
Sammelklagen im Verbraucherrecht?
Eingeladen waren sieben Sachverständige aus EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucherzentralen und Bundesjustizministerium, um drei Stunden lang mit uns der Fragestellung auf den Grund zu gehen: "Brauchen wir Sammelklagen im Verbraucherrecht?". Wir haben eine spannende und sehr lehrreiche Diskussion geführt.
Anlass unseres Fachgesprächs
Serienproduktion, standardisierte Dienstleistungen, Massenverkehr und –tourismus führen oft dazu, dass Schäden nicht nur Einzelne, sondern eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleicher Weise treffen. Die Einführung von Sammelklagen in das bestehende Rechtsschutzsystem wird deshalb seit längerem diskutiert. Auch die Europäische Kommission prüft derzeit in einem Grünbuch "Schadensersatzklagen im EU-Wettbewerbsrecht" und im Rahmen ihrer verbraucherpolitischen Strategie, ob Instrumente zur kollektiven Rechtsdurchsetzung eingeführt werden sollen.
Vorhandene Klagemöglichkeiten für VerbraucherInnen
Unter Rot-Grün haben wir bereits zahlreiche Gesetze zur besseren Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher erlassen. Seit 2004 können Verbraucherzentralen mit einer Verbandsklage durch unlautere Geschäftspraktiken erlangte Gewinne abschöpfen. Schädiger dürfen außerdem auf Unterlassen verklagt werden. Darüber hinaus können Verbraucherzentralen für viele VerbraucherInnen Musterprozesse führen. Das neue Rechtsberatungsgesetz hat dies noch erleichtert. Seit 2005 ist es geschädigten AnlegerInnen möglich, ihre Streitigkeiten in einem Musterverfahren geltend zu machen (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz: KapMuG). Ob mit diesen Möglichkeiten die VerbraucherInnen ausreichend geschützt sind oder ob es Bedarf gibt, ihre berechtigten Interessen im Gerichtsverfahren auszubauen, wird diskutiert.
Beiträge der Sachverständigen
Einig waren sich alle darin, dass es eine "Amerikanisierung des deutschen Rechts" nicht geben sollte. In den USA kann ein Kläger für viele, die er weder kennt noch gefragt hat, Schadensersatzansprüche mit der sog. Class Action geltend machen. Amerikanische Anwaltskanzleien leben gut von diesem System dank hoher Erfolgshonorare und immenser Schadensersatzzahlungen. Gerade Unternehmen glauben, dass deren Einführung eine massive Zunahme der Klageaktivitäten von Gruppen und Verbänden bedeuten würde und es dadurch zu mehr Bürokratie, höheren Kosten und steigenden Preisen kommen könnte.
Prof. Dr. Dirk Staudenmayer, Leiter des Referats B4 der EU-Kommission (zuständig für Verbraucherschutz in der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz), gab im ersten Panel den Diskussionsstand auf EU-Ebene wieder. Dabei wies er daraf hin, dass es seitens der Kommission noch keinerlei konkrete Vorschläge zu Instrumenten kollektiver Rechtsdurchsetzung gäbe. Die Mitgliedstaaten würden lediglich danach befragt, inwiefern VerbraucherInnen effektiven Rechtsschutz bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze erhielten.
Frau Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Rechtsdurchsetzung, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., stellte anhand von aktuellen Fällen dar, wo die Verbraucherzentralen mit den gegenwärtigen Klagemöglichkeiten an ihre Grenzen stoßen. So forderte sie u.a., dass es den Verbänden auch dann möglich sein soll, den unlauter erworbenen Gewinn bei Unternehmen abzuschöpfen, wenn diese grobfahrlässig gehandelt haben. Im übrigen sei die Finanzierung der Prozesse ein großes Problem. Ganz deutlich sagte sie aber auch, dass die Verbraucherzentrale keine Sammelklagen fordere.
Der Leiter der Abteilung Wirtschaft, Wettbewerbspolitik und öffentliche Aufträge, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Niels Lau, sprach sich grundsätzlich dafür aus, dass Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften allein von Behörden, wie z.B. der Kartellbehörde, geahndet würden ("public enforcement"). Er warnte vor amerikanischen Verhältnissen und bezweifelte die Kompetenz der EU-Kommission, hier gesetzgeberisch aktiv zu werden.
Professor Dr. Astrid Stadler - Fachbereich Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht (Konstanz); Mitverfasserin des Gutachtens "Das Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft" - stellte im zweiten Panel rechtliche Regelungen vor, wie eine Gruppenklage aussehen könnte. Dabei wies sie ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht für Bagatellschäden geeignet sei - hier sei die Gewinnabschöpfung ein gutes Mittel -, sondern nur für Schäden ab einer gewissen Größe.
Prof. Dr. Christian Wolf - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht in Hannover - kritisierte das KapMuG, das für den jetzt laufenden Telekom-Prozess mit 16.000 KlägerInnen geschaffen wurde. Alle Beteiligte mit vielen Rechten auszustatten, mache das Verfahren langwierig und schwerfällig. Das von Frau Stadler vorgeschlagene Vertretermodell bei Gruppenklagen sei wie ihr Gesetzesvorschlag insgesamt vorzuziehen.
Von links: Jerzy Montag MdB, Wolfgang SchuldzinskiDer Referatsleiter "Zivilprozess" im Bundesministerium für Justiz, Dr. Christian Meyer-Seitz, lobte zunächst die rot-grünen Gesetze zur gerichtlichen Durchsetzung von Verbraucherrechten. Er verwies darauf, dass die Evaluierung des KapMuG noch ausstünde. Von Seiten der Bundesregierung sei mit weiteren Überlegungen zu Gruppenklagen nicht zu rechnen. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden hier wegen des Rechts auf rechtliches Gehör und des Missbrauchspotentials zur Erzwingung von Vergleichen.
Abschließend fasste Wolfgang Schuldzinski, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, nochmal die Forderungen der Verbraucherzentralen zusammen, die Verjährungsproblematik, Gewinnabschöpfungsanspruch, Prozesskostenfinanzierung und die Möglichkeit eines Instanzensprungs umfassten.
Fazit
Wir wollen das geltende Recht zum Schutz von VerbraucherInnen weiterentwickeln. Uns ist wichtig, dass zwischen Unternehmen und Verbraucherzentralen bei der Durchsetzung von verbraucherrechtlichen Ansprüchen Augenhöhe hergestellt wird. Dabei geht es nicht darum, die Schwächen der amerikanischen Class Action nachzuahmen, sondern effektive Alternativen für die Fortentwicklung des deutschen Rechts vorzuschlagen.






